Energiekonzerne müssen Langfrist-Verträge lockern

Juli 8th 2010 09:48 am

Auf Anordnung des Bundeskartellamtes müssen die deutschen Energiekonzerne ihre statischen Verträge mit Kunden aus der Industrie lockern. In Zukunft dürfen die Verbraucher von Strom und Gas die nicht benötigte Energie, welche ihnen gemäß des Vertrages geliefert wurde, an Strombörsen wieder verkaufen. Gewerblichen Energiekunden war dies bisher durch entsprechende Klauseln in den Verträgen nicht erlaubt.

Von den größten deutschen Versorgern haben sich bisher insgesamt zwölf nach Angaben des Kartellamtes jedoch dazu verpflichtet, auf derartiges zu verzichten. Für weitere fünf Unternehmen läuft derzeit noch ein entsprechendes Verfahren. Nach Angaben der Behörde handele es sich in allen fünf Fällen um Unternehmen des Energiekonzerns EnBW. Bereits eingewilligt habe des Energieriese RWE sowie viele regionale Grundversorger und Stadtwerke.

Nicht zu beanstanden waren hingegen die Verträge von Vattenfall und E.ON.

Gegenstand der Verfahren sind die so genannten „Take-or-Pay“-Verträge vieler großer Energiekonzerne. Derartige Verträge verpflichten die industriellen Großkunden dazu, ein Mindestvolumen an Strom und Gas zu kaufen. Daran gibt es aus der Sicht des Bundeskartellamtes nichts zu auszusetzen. Jedoch ist es verboten, die nicht mehr benötigte Energie weiter zu verkaufen. Ein derartiges Verhalten würde den Wettbewerb auf dem Energiemarkt behindern. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise wurden viele Unternehmen zum Energiesparen angehalten. Die nicht benötigte Energie war für sie wertlos.

Ein Sprecher des Bundeskartellamtes gab zu verstehen, dass die nun eingeführte Klausel viele Unternehmen entlasten würde. Sie beleben den Handel mit Strom und Gas.

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